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Mit Verabschiedung des Steuervereinfachungsgesetzes sind insbesondere die Erleichterungen zur elektronischen Rechnungsstellung rückwirkend zum 1. Juli 2011 in Kraft getreten. Gleichzeitig wird der Werbungskostenpauschbetrag für Arbeitnehmer für das Jahr 2011 um 80 Euro auf 1000 Euro angehoben.
© IHK Lahn-Dill
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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