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NEU IN 2012

Änderung der Insolvenzordnung

Gläubiger haben jetzt bei bestimmten Unternehmen bereits im Eröffnungsverfahren Einfluss auf die Wahl des Insolvenzverwalters. Das Insolvenzplanverfahren soll ausgebaut, gestrafft und praxistauglicher werden, um Sanierungschancen besser zu nutzen. Bereits im Vorfeld der Insolvenz soll eine Art Schutzschirm aufgespannt werden: Schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann das Unternehmen unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters einen Sanierungsplan erarbeiten.

DOKUMENT-NR. 74506

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