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Gläubiger haben jetzt bei bestimmten Unternehmen bereits im Eröffnungsverfahren Einfluss auf die Wahl des Insolvenzverwalters. Das Insolvenzplanverfahren soll ausgebaut, gestrafft und praxistauglicher werden, um Sanierungschancen besser zu nutzen. Bereits im Vorfeld der Insolvenz soll eine Art Schutzschirm aufgespannt werden: Schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann das Unternehmen unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters einen Sanierungsplan erarbeiten.
© IHK Lahn-Dill
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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