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Was der Gastwirt wissen muss
DIHK veröffentlicht aktualisierten Ratgeber
"Was der Gastwirt wissen muss" schildert der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in seiner gleichnamigen Publikation, die jetzt in einer komplett überarbeiteten Fassung vorliegt.
Wer eine Gaststätte betreibt, muss sich im Lebensmittel- und Hygienerecht ebenso gut auskennen wie etwa im Jugendschutzgesetz. Außerdem gilt es, zahlreiche nationale und zunehmend auch europäische Vorschriften im Blick zu behalten.
Der Ratgeber, den der DIHK jetzt komplett überarbeitet und der aktuellen Rechtsprechung angepasst hat, informiert Gastronomen über ihre Pflichten und Rechte und hilft ihnen dabei, alle Vorschriften und Gesetze zu erfüllen.
Behandelt werden unter anderem die Themen Hygiene, Behandlung leicht verderblicher Lebensmittel, Aufbewahrung, Kennzeichnung, Entsorgung von Speiseabfällen, Getränke, aber auch die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches oder der Jugendschutz.
Die Veröffentlichung "Was der Gastwirt wissen muss" kostet 12 Euro.
Sie kann bestellt werden beim DIHK Publikationen Service, Faxnummer 02225 8893595, E-Mail bestellservice@verlag.dihk.de, oder auf der DIHK-Website in der Rubrik Publikationen.
Stand: August 2009
© IHK Lahn-Dill
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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