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Sie können sich vom Beitrag freistellen lassen, wenn Ihre Firma nicht im
Handelsregister eingetragen ist und die beiden Grenzwerte des jeweiligen Jahres
nicht überschritten werden.
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2001 |
ab 2002 und 2003 |
Ab 2004 |
| Umsatz (brutto) |
100.000,00 DM |
52.000,00 Euro |
entfällt |
| Gewinn/Gewerbeertrag |
10.000,00 DM |
5.200,00 Euro |
5.200,00 Euro |
Wir benötigen von Ihnen, um eine Freistellung prüfen zu können, eine
Kopie von:
- Ihrer Gewinn- und Verlustrechung für das Jahr, in dem Sie vom IHK-Beitrag freigestellt
werden möchten
UND
- Ihrem Einkommensteuerbescheid (vom Finanzamt), ebenfalls für das Jahr, für das Sie einen
Antrag auf Freistellung stellen.
Bitte beachten Sie: Wird einer der beiden Grenzwerte – dabei ist es egal,
ob es sich um den Umsatz oder den Gewinn handelt – überschritten oder ist Ihre Firma
im Handelsregister eingetragen, besteht Beitragspflicht!
Ab 2004 findet der Umsatz keine Berücksichtigung mehr, sodass die Zusendung
des Steuerbescheids ausreicht!
Freistellungsantrag zum
downloaden
Hinweis für Existenzgründer ab dem 01.01.2004
Informationen
zum Download
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