Mitgliederinformation
zu Beitragsveranlagungen bzw. Mahnungen
Beim jährlichen Versand der Beitragsbescheide bzw.
Mahnungen werden verstärkt Rückfragen an die
Beitragsabteilung gerichtet, um offene Fragen zu klären.
Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht immer die
gewünschte und von Ihnen mit Recht erwartete
Verfügbarkeit der Mitarbeiter-/Innen gewährleistet
werden kann. Hier ein paar Tipps um
Ihnen und uns die Arbeit zu erleichtern:
- Nutzen Sie die Randbereiche der Bürozeiten, da hier
erfahrungsgemäß weniger Ansturm herrscht
- Wichtige Informationen zum
IHK-Beitrag finden Sie auch hier auf der Beitragsseite
- Sofern Sie Widerspruch gegen einen
Beitragsbescheid einlegen, weisen wir darauf hin, dass dieser
Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Der Beitrag ist trotz des
eingelegten Widerspruchs zu begleichen. Sofern Ihrem Widerspruch
stattgegeben wird, werden bereits gezahlte Beiträge erstattet.
Bitte bedenken Sie, dass es sich bei einem
Widerspruch um einen Verwaltungsakt handelt, der mit einer
Widerspruchsgebühr verbunden ist. Viele Fragen lassen sich
bspw. schon durch einen formlosen Brief klären.
- Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden
können Sie selbstverständlich auch den betreffenden
IHK-Beitrag zunächst an uns überweisen und dann in
Ruhe evtl. bestehende Fragen klären.
Bei
Fragen zum IHK-Beitrag steht Ihnen die Beitragsabteilung unter
folgenden Nummern zur Verfügung: Tel:
02771 842 1864 / 06441 9448 1864 Tel:
02771 842 1865 / 06441 9448 1865 Fax: 02771
842 1895 / 06441 9448 1895
E-Mail: beitrag@lahndill.ihk.de
Kurzübersicht:
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