Externe Links
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Veranstaltungsdatenbank (Link: http://www.veranstaltungen.ihk.de/www/knr115/vstVgList.aspx?neuesuche=false)
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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Link: http://www.bafa.de/)
Einen objektiven Unternehmenswert gibt es in der Praxis nicht. Während Unternehmer, die ihr Unternehmen verkaufen wollen, neben den Sachwerten auch die Arbeit sehen, die sie in der Vergangenheit in das Unternehmen investiert haben, denkt der Erwerber daran, was er mit dem Unternehmen in Zukunft erwirtschaften und wie er den Kaufpreis finanzieren kann. Beide kommen daher nicht selten zu unterschiedlichen Wert- bzw. Preisvorstellungen, wenn es um den Kaufpreis geht. Eine rechtlich verbindliche Vorgehensweise für die Unternehmensbewertung existiert nicht. Wissenschaft und Praxis haben daher unterschiedliche Methoden entwickelt, um den Unternehmenswert zu ermitteln. Jedes Verfahren kann nur Anhaltspunkte für die Ermittlung des Wertes und damit des Preises geben. Beispielhaft sind im folgenden die gängigsten Verfahren beschrieben.
A. Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren ist die meist verbreitete Methode zur Ermittlung des Unternehmenswertes. Das Verfahren berücksichtigt die Anlagealternativen des Käufers, der mit seinem Kapital (K) entweder das Unternehmen erwerben kann oder sein Geld am Kapitalmarkt anlegt. Die zugrunde liegende Fragestellung lautet:
Wie hoch darf der Unternehmenswert sein, damit der erwirtschaftete Gewinn oder Cash-Flow eine angemessene Verzinsung (Z) auf das eingesetzte Kapital, den Kaufpreis, darstellt.
Bei dem reinen Ertragswertverfahren entspricht der Wert des Unternehmens dem Barwert aller zukünftigen Einnahmen-Überschüsse. Der Ertragswert wird somit bestimmt durch den erwarteten Unternehmenserfolg in den folgenden Jahren und durch einen Kapitalisierungszinsfuß, mit dem die zukünftigen Überschüsse auf den Zeitpunkt des Verkaufs abgezinst werden.
Die Prognose der zukünftige Erträge baut in der Regel auf den Werten der Vergangenheit auf. Die Erträge aus der Vergangenheit sind jedoch nur ein Indikator unter vielen für die zukünftige Entwicklung des zu bewertenden Unternehmens. Für den Erwerber des Unternehmens ist entscheidend wie viel Gewinn er in Zukunft mit dem Unternehmen erwirtschaften kann.
Schritte zur Ermittlung des Ertragswertes:
BE 1 | Betriebsergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern |
- | Ertragsteuern |
= BE 2 | Betriebsergebnis vor Zinsen und nach Ertragsteuern |
+ | Abschreibungen |
- | Investitionen |
+/- | Veränderungen des Nettoumlaufvermögens |
= CF | Cash-flow |
Beispielrechnung:
Der nachhaltige Ertrag/Cash-Flow des zu veräußernden Unternehmens beträgt 100.000 €. Der Veräußerer unterstellt eine Kapitalverzinsung von 6%. Er muss also ermitteln, wie viel Kapital ein Käufer anlegen müsste um bei einer 6%-igen Verzinsung 100.000 € Zinsen zu erhalten. Die Rechnung hierzu wird aus der
Zinsformel Z = K x i/100 (K= Kapital, i = Zinssatz, Z = Zinsbetrag) abgeleitet und lautet:
K = Z x 100/i
Mit den o.g. Werten: 100.000 € / 100/6 = 1.666.666 €
Strebt also ein Käufer eine Kapitalverzinsung von mindestens 6 % an, liegt der für ihn maximal akzeptable Kaufpreis für das Unternehmens mit einem Cash Flow von 100.000 € bei 1.666.666 €. Bei einer unterstellten Verzinsung von 10 % sinkt der Unternehmenswert auf 1.000.000 €.
Hier wird noch ein gewichtiges Argument für eine frühzeitige Planung der Nachfolge deutlich: Bei dem beschriebenen Verfahren bestimmt die Ertragserwartung für ein Unternehmen dessen Wert. Die Ertragserwartung für ein Unternehmen ist umso besser, je eher die Regelung der Nachfolge angegangen wird. Denn nur eine frühzeitige und umfassend geplante Nachfolge lässt Unsicherheiten bei Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und bei der Bank gar nicht erst entstehen, so dass die vorhandene Ertragskraft und damit der Unternehmenswert nicht gefährdet wird.
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