STEUERN
Die Abschreibung berücksichtigt die Wertminderung von Anlagegütern im Unternehmen entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Als Hilfsmittel für die Schätzung der Nutzungsdauer hat die Finanzverwaltung Abschreibungstabellen veröffentlicht. Seit 2010 gibt es ein Wahlrecht für geringwertige Wirtschaftsgüter: die Sofortabschreibung bis 410 Euro oder die Bildung von Sammelposten von 150 bis 1000 Euro. Dokument-Nr. 43370
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