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STANDORTPOLITIK

Rekordbeteiligung beim IHK-Gefahrguttag

Unzählig viele Lastwagen transportieren tagtäglich Waren und Rohstoffe über die Straßen zu ihrem jeweiligen Bestimmungsort – nicht selten auch gefährliche Güter. Um beim Transport auch auf der Schiene und per Schiff größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, müssen eine ganze Reihe Vorschriften und Gesetze beachtet werden. Da diese immer wieder geändert werden, hat die IHK Lahn-Dill jetzt zum zwölften Mal ihren Informations-„Gefahrguttag“ veranstaltet. 

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Über 100 Interessierte nutzten die Gelegenheit, um sich in der IHK-Geschäftsstelle Dillenburg über die jüngsten Änderungen zu informieren und einen Blick auf das Jahr 2012 zu werfen: „Da stehen die nächsten grundlegenden Änderungen an“, erklärte Jörg Holzhäuser vom Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur in Mainz den Gefahrgutbeauftragten, die nicht nur aus dem Kammerbezirk der IHK Lahn-Dill stammten: Da die IHK Lahn-Dill dank ihrer Mitarbeiterin Simone Hedrich-Schmidt den IHK-Gefahrgutservice auch für die Kammern Fulda, Gießen-Friedberg, Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern, Limburg-Weilburg und Offenbach) anbieten kann, waren an der Thematik Gefahrgut interessierte Personen auch von dort nach Dillenburg gekommen. Der  „Gefahrguttag“ sei ein gutes Beispiel dafür, wie hoheitliche Aufgaben in der Selbstverwaltung der Wirtschaft erledigt werden“, erklärte Simone Hedrich-Schmidt.

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Ebenso unterhaltsam wie Kompetent und informativ brachte der Referent die Zuhörer unter der Fragestellung „Was änderte sich gefahrgutrechtlich für Deutschland?“ auf den neuesten Stand, nachdem Simone Hedrich-Schmidt die Gäste des mittlerweile durchaus als Traditionsveranstaltung anzusehenden Infotags begrüßt hatte. Zentraler Bestandteil des Vortrags zum Dillenburger „Gefahrgut-Tag“ war die neue Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV). Die habe sich seit 1989 nicht grundlegend geändert, machte der renommierte Experte bewusst. Im Wesentlichen sei nun der Luftverkehr aus der GbV herausgenommen worden und die Verantwortlichkeiten neu geregelt worden, erläuterte Holzhauer. So regele die Neufassung beispielsweise die Befreiung von der Verantwortung und die Bestellung eines Gefahrgut-Beauftragten. Außerdem seien eine ganze Reihe von Vorschriften aufgehoben worden.

DOKUMENT-NR. 78336

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