-
Prüfungstermine (Dokument-Nr.: 77337)
Downloads
-
Fragenfundus für die Prüfung der Gefahrgutbeauftragten (Stand 2012)
(PDF, 1,118 KB) (Dokument-Nr.: 78650)
Wenn ein Unternehmen im weitesten Sinn an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt ist (Beförderung, Lagerung, Handel, Verpackung, etc.), muss dieses Unternehmen in der Regel einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Dem Unternehmen werden durch diverse Gesetze und Verordnungen Pflichten und Verantwortlichkeit auferlegt, die es zu beachten gilt. Nicht immer ist klar, ob ein Unternehmen tatsächlich ‘Beteiligter‘ im Sinne der Gefahrgutvorschriften ist.
Wann muss ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden?
Wer ist von der Verpflichtung einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen befreit?
Welche Aufgaben hat der Gefahrgutbeauftragte im Betrieb zu erfüllen?
Wer kann Gefahrgutbeauftragter werden?
Wie wird ein Gefahrgutbeauftragter bestellt?
Wie ist das Schulungssystem aufgebaut?
Grundlehrgang (GL)
Wer führt Gefahrgutbeauftragtenschulungen in der Region durch?
Wie erhalte ich die Schulbescheinigung für Gefahrgutbeauftragte?
Anmeldeformular zur Gefahrgutbeauftragtenschulung
Wann muss ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden?
Gefahrgutbeauftragte sind von Unternehmern oder Inhabern von Betrieben zu bestellen, denen nach den für die Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen-, Eisenbahnen-, Wasser- (See- und Binnenschiff) geltenden Vorschriften Verantwortlichkeiten zugewiesen sind. Dies geschieht entweder durch eine arbeitsvertragliche Regelung oder durch eine schriftliche Mitteilung des Arbeitgebers, die innerhalb des Unternehmens oder des Betriebes bekannt gemacht wird. Jeder Mitarbeiter muss wissen, wer der Gefahrgutbeauftragte ist und wo und wie der Gefahrgutbeauftragte erreicht werden kann. Bestellt der Unternehmer keinen Beauftragten, ist er automatisch selbst der Beauftragte und muss die notwendigen Schulungen nachweisen.
-Seitenanfang-
Wer ist von der Verpflichtung einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen befreit?
Befreit von der Bestellung sind Unternehmen/Inhaber von Betrieben, wenn
• die Unternehmertätigkeit sich auf freigestellte Beförderungen (gemäß Unterabschnitt 1.1.3.1 ADR) gefährlicher Güter auf Straße, Schiene, Binnenwasserstraßen und See bezieht, und die Beförderung in begrenzten Mengen, die nicht über den in Randnummer 10 011 der Anlage des ADR festgelegten Grenzen liegen, erfolgt.
• in einem Kalenderjahr nicht mehr als 50 Tonnen netto gefährlicher Güter für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben befördert werden (bei radioaktiven Stoffen nur die Blätter 1-4).
• gefährliche Güter lediglich empfangen werden.
-Seitenanfang-
Welche Aufgaben hat der Gefahrgutbeauftragte im Betrieb zu erfüllen?
• Beratung des Unternehmens über geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Gefahrgutvorschriften (siehe Anlage 1 Gefahrgutbeauftragtenverordnung GbV)
• Führung von Aufzeichnungen über die Überwachungstätigkeit
• Erstellung des Jahresberichts
• Erstellung von Berichten bei Gefahrgutunfällen
• Durchführung der vorgeschriebenen Schulungen der beauftragten und sonstigen verantwortlichen Personen
• Bei Nichterfüllung ihrer Aufgaben unterliegen Gefahrgutbeauftragte unmittelbar dem Strafrecht. Wegen des Haftungsrisikos sollten Gefahrgutbeauftragte bzw. Unternehmen entsprechend abgesichert werden.
-Seitenanfang-
Wer kann Gefahrgutbeauftragter werden?
• Mitarbeiter des Unternehmens, die in eigener Verantwortung Tätigkeiten durchführen und nach der GbV geschult wurden
• externe Personen, die die gleiche Qualifikation haben wie ein Betriebsangehöriger
-Seitenanfang-
Wie wird ein Gefahrgutbeauftragter bestellt?
• Die Anzahl der Gefahrgutbeauftragten zu bestimmen liegt in der Eigenverantwortlichkeit des Unternehmers und ist abhängig von der Größe des Betriebes und Zahl/Menge der zu befördernden Güter.
• Die Bestellung des Gefahrgutbeauftragten hat schriftlich zu erfolgen.
• Der Bereich der Aufgaben und Zuständigkeiten des Gefahrgutbeauftragten ist genau festzulegen.
• Es besteht auch die Möglichkeit, einen externen Gefahrgutbeauftragten (Gb) schriftlich zu bestellen.
Der Gefahrgutbeauftragte muss eine von der IHK anerkannte Schulung für Gefahrgutbeauftragte besuchen und danach eine Prüfung bestehen. Nach bestandener Prüfung erhält er einen EG-Schulungsnachweis, der 5 Jahre gültig ist.
-Seitenanfang-
Wie ist das Schulungssystem aufgebaut?
Die Grundlehrgänge zum Erwerb der Sachkunde für Gefahrgutbeauftragte werden von Lehrgangsveranstaltern angeboten die über eine Anerkennung der zuständigen IHK verfügen müssen. Nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) sind auch schriftliche Lehrgänge (Fernlehrgänge) oder Kombinationen aus mündlichen und schriftlichen Lehrgängen möglich.
Das Lehrgangssystem besteht aus einer Schulung für den allgemeinen Teil und der besonderen Schulung für die Verkehrsträger, die im Unternehmen benötigt werden z. B. Straßen-, Schienen-, Binnenschiffs-, oder Seeschiff.
-Seitenanfang-
Grundlehrgang (GL)
Allgemeiner Teil (AT) = 20 UE
Besonderer Teil Straße (BTS) = 10 UE
Besonderer Teil Schiene (BTE) = 10 UE
Besonderer Teil Binnenschiff (BTB) = 10 UE
Besonderer Teil See (BTM) = 10 UE
*UE = Unterrichtseinheit (1 UE = 45 min.)
Die Grundschulung schließt mit einer Prüfung ab.
Die Verlängerungsschulung, ist nicht zwingend vorgeschrieben, sollte aber zur Auffrischung des vorhandenen Wissens durchaus genutzt werden. Veranstalter die Grundschulungen anbieten, führen in der Regel auch Verlängerungsschulungen durch; hierfür gibt es aber keine Anerkennung und somit werden auch keine Kontrollen durch die IHK durchgeführt.
-Seitenanfang-
Wer führt Gefahrgutbeauftragtenschulungen in der Region durch?
Die Gefahrgutbeauftragtenschulungen werden von Lehrgangsveranstaltern durchgeführt, die von der IHK dafür anerkannt sind.
Eine Liste der anerkannten Lehrgangsveranstalter finden Sie
hier
.
-Seitenanfang-
Wie erhalte ich die Schulungsbescheinigung für Gefahrgutbeauftragte?
• Zur Erlangung der Schulungsbescheinigung im Grundlehrgang ist die Teilnahme an dem entsprechenden Lehrgang sowie eine Prüfung vor einer IHK erforderlich.
Aktuelle Prüfungstermine finden Sie hier
• Die Verlängerung des Schulungsnachweises ist nur durch eine erfolgreich bestandene Verlängerungsprüfung möglich. (Ein vorausgehender Lehrgang ist sinnvoll, aber nicht zwingend vorgeschrieben). Die Verlängerungsprüfung muss innerhalb der Gültigkeit des Schulungsnachweises abgelegt und bestanden werden. Innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Bescheinigung kann eine Verlängerungsprüfung abgelegt werden. Die Schulungsbescheinigung wird um fünf Jahre verlängert, zuzüglich des evtl. Zeitguthabens (Zeitraum zwischen bestandener Prüfung und Ablauf der Bescheinigung).
Einen Fragenfundus für die Prüfung der Gefahrgutbeauftragten finden Sie hier.