. .
Illustration

RECHT UND FAIR PLAY

Sachverständige / Gutachter

Die IHKs bestellen und vereidigen Sachverständige auf allen Gebieten der Wirtschaft. Die Sachverständigen erstellen unparteiische Gutachten und sind darüber hinaus zur Streitvermeidung bzw. Streitschlichtung als Schiedsgutachter verfügbar. Jeder Sachverständige wird vor seiner öffentlichen Bestellung überprüft, ob er über die besondere Sachkunde verfügt und persönlich für diese Aufgabe geeignet ist. Nachstehend finden Sie einige Informationen zu der öffentlichen Bestellung und Vereidigung:

SACHVERSTÄNDIGENWESEN

Altersgrenze für Sachverständige

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine Industrie- und Handelskammer keine generellen Höchstaltersgrenzen für alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in der Sachverständigenordnung (SVO) festsetzen darf.
mehr

SACHVERSTÄNDIGE / GUTACHTER

Schiedsgutachter

Vorwiegend in Kauf- und Mietverträgen kann vertraglich vereinbart werden, dass bei Streitigkeiten zwischen den Parteien ein von der Industrie- und Handelskammer zu benennender Sachverständiger zu entscheiden hat. Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Verfahren. mehr

SACHVERSTÄNDIGENWESEN

Informationen zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung

Im Folgenden möchten wir Ihnen einige grundlegende Hinweise über die Bedeutung und die Voraussetzungen einer öffentlichen Bestellung geben. Zugleich möchten wir Sei darüber informieren, was Sie berücksichtigen müssen, wenn Sie einen Antrag auf öffentliche Bestellung bei unserer IHK stellen möchten. Da sich hier nicht alle Ihren Einzelfall betreffenden Fragen beantworten lassen, empfehlen wir Ihnen schon jetzt, frühzeitig einen Beratungstermin mit uns abzustimmen. mehr

RECHT UND FAIR PLAY

Vereidigungstermine

DOKUMENT-NR. 71370

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 06441 9448-1750
  • Fax: 06441 9448-1799

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • IHK-SERVICE

  • VERANSTALTUNGEN RECHT UND FAIR PLAY