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RECHT UND FAIRPLAY

Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Hier werden die Sachgebiete „Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutz", „Bürgerliches Gesetzbuch", „Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Verteidigungswaffen", „Unfallverhütungsverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste (BGV C 7)", „Umgang mit Menschen insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen" sowie „Grundzüge der Sicherheitstechnik" geprüft.

Mit der Prüfung soll der Nachweis erbracht werden, dass die geprüften Personen über die für die Ausübung ihrer Tätigkeiten notwendigen rechtlichen Vorschriften, fachspezifischen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung notwendigen Kenntnisse verfügen. Mit dem Bestehen der Sachkundeprüfung und den erworbenen Kenntnissen sollte ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung ihrer Wachaufgaben möglich sein.

Die Sachkundeprüfung ist vorgeschrieben für Personen, die ihre Tätigkeit bei Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlichem öffentlichen Verkehr (sog. Citystreifen, etc), Schutz vor Ladendieben (sog. Einzelhandelsdetektive), Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher) ausüben.

SACHKUNDEPRÜFUNG IM BEWACHUNGSGEWERBE

Prüfungsordnung (PDF, 33 KB)

SACHKUNDEPRÜFUNG IM BEWACHUNGSGEWERBE

Rahmenstoffplan (PDF, 163 KB)

SACHKUNDEPRÜFUNG IM BEWACHUNGSGEWERBE

Sachgebiete (PDF, 24 KB)

SACHKUNDEPRÜFUNG IM BEWACHUNSGEWERBE

Anmeldeformular (PDF, 60 KB)

SACHKUNDEPRÜFUNG IM BEWACHUNSGEWERBE

Termine 2012 (PDF, 224 KB)

DOKUMENT-NR. 75651

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