- Telefon: 06441 9448-1710
- Fax: 06441 9448-1799
Sie befinden sich hier: Startseite > Recht und Fair Play > Bewachungsgewerbe > Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Hier werden die Sachgebiete „Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutz", „Bürgerliches Gesetzbuch", „Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Verteidigungswaffen", „Unfallverhütungsverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste (BGV C 7)", „Umgang mit Menschen insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen" sowie „Grundzüge der Sicherheitstechnik" geprüft.
Mit der Prüfung soll der Nachweis erbracht werden, dass die geprüften Personen über die für die Ausübung ihrer Tätigkeiten notwendigen rechtlichen Vorschriften, fachspezifischen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung notwendigen Kenntnisse verfügen. Mit dem Bestehen der Sachkundeprüfung und den erworbenen Kenntnissen sollte ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung ihrer Wachaufgaben möglich sein.
Die Sachkundeprüfung ist vorgeschrieben für Personen, die ihre Tätigkeit bei Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlichem öffentlichen Verkehr (sog. Citystreifen, etc), Schutz vor Ladendieben (sog. Einzelhandelsdetektive), Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher) ausüben.
© IHK Lahn-Dill
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
© IHK Lahn-Dill
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.