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Messeförderung des Landes Hessen

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Das Land Hessen unterstützt die Beteiligung von hessischen Unternehmen an Messen und Ausstellungen, überwiegend auf schwierigen oder weit entfernten Märkten im Ausland. Soweit im Inland sowie im Bereich von Europäischer Union (EU) und European Free Trade Association (EFTA) gefördert wird, sollen die Mittel vornehmlich dem Handwerk bzw. Kleinbetrieben mit bis zu zehn Beschäftigten zugute kommen. Darüber hinaus können auch Landes-Informationsstände zur Unterstützung der hessischen Wirtschaft eingesetzt werden. Die Beteiligungen und Förderungen dienen der Starthilfe zur Erschließung sowie der Wahrung und Festigung neuer Märkte, der Steigerung der Absatzchancen sowie der Wirtschaftswerbung für Hessen.

Die Aktivitäten sollen hessische Firmen unterstützen, deren Jahresumsatz 75 Mio. EUR nicht überschreitet. Die Einhaltung dieser Höchstgrenze ist von der antragstellenden IHK zu bestätigen. Die administrative Abwicklung für das Ministerium übernimmt die InvestitionsBank Hessen AG (IBH). Hessische Firmen, die sich um Fördergelder bewerben, wenden sich bitte an ihre örtlich zuständige IHK.

Verwendungszweck

Die hessische Messeförderung ist in zwei Bereiche untergliedert:
A) Gruppen- und Einzelförderung
B) Offizielle Landesbeteiligung


A) Gruppen- und Einzelförderung

Antragsberechtigte:
Grundsätzlich sind hessische Unternehmen des gewerblichen Mittelstandes, Ingenieurbüros und ähnliche Freie Berufe förderberechtigt, deren Jahresumsatz bis zu 75 Mio. beträgt.

Für Messebeteiligungen im Inland und innerhalb der EU und EFTA sollen die Mittel vornehmlich dem Handwerk bzw. Kleinbetrieben bis zu zehn Beschäftigten zugute kommen.

Art der Förderung:
Für Messebeteiligungen im Inland und innerhalb der Europäischen Union (EU) & European Free Trade Association (EFTA) können Unternehmen eine Gruppenförderung erhalten, wenn mindestens drei hessische Unternehmen auf der Messe ausstellen.

Für Messebeteiligungen im übrigen Ausland können Unternehmen in begründeten Fällen eine Einzelförderung erhalten.

Höhe der Förderung:
Bei einer Gruppen- und Einzelförderung können bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, wie
  • Miete einer angemessenen Ausstellungsfläche
  • Messestand (Miete, Auf- und Abbau, Gestaltung, Transport)
  • Rücktransport von Exponaten bis maximal 2.500,- EUR
  • Versicherungen für Stand und Exponate
  • Anschluss und Verbrauch von Wasser, Strom und Gas
  • Obligatorischen Katalogeintrag
  • Dolmetscher
  • Fremdpersonal während der Messebeteiligung, sofern es gemeinsam eingesetzt wird
gefördert werden.

Umsatzsteuer, die nach den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer abziehbar ist, gehört nicht zu den zuwendungsfähigen Positionen.

Der Höchstbetrag innerhalb der EU und EFTA beträgt bis zu 2.500 Euro pro Unternehmen. Bei einer Förderung von Auslandsmessen außerhalb der EU und EFTA können bis zu 50 % der o.g. förderfähigen Ausgaben, bis zu 5.000 Euro pro Unternehmen gefördert werden.

Es kann maximal eine dreimalige Förderung derselben Messeteilnahme erfolgen.

Antragsverfahren:
Die Anträge müssen bis spätestens vier Wochen vor Beginn eines Vorhabens gestellt werden und einen Finanzierungsplan enthalten. Die Antragsbewilligung bei Inlandsmessen muss vor der Anmeldung zur Messe erfolgt sein.

Detaillierte Hinweise zur Beantragung, Bewilligung und Ablauf der Förderung finden Sie im Merkblatt „Leitfaden zur Hessischen Messeförderung“.


B) Offizielle Landesbeteiligung

Art der Förderung:
Offizielle Messebeteiligungen des Landes Hessen können als
  • Informationsstände
  • Unternehmens-Gemeinschaftsausstellungen
  • Katalog-Ausstellungen, Service-Zentren
  • Sonderschauen, Präsentationen zu speziellen Wirtschaftsthemen oder
  • Kombinationen und Mischformen dieser genannten Veranstaltungsarten
erfolgen und sollen die hessische Wirtschaft bei der Erkundung und Erschließung neuer Märkte, aber auch bei der Festigung von Wirtschaftsbeziehungen unterstützen.

In der Regel sollen mindestens fünf hessische Unternehmen beteiligt sein.

Es kann maximal eine dreimalige Förderung derselben Messeteilnahme erfolgen.

Höhe der Förderung:
Bei der offiziellen Landesbeteiligung können die Beteiligungsbeiträge nach Unternehmensgröße (Jahresumsatz) und Veranstaltung gestaffelt sein.

Das Unternehmen erhält in der Regel einen vergünstigten Beteiligungsbeitrag für seinen Messestand, sofern nicht bereits eine andere öffentliche Stelle – z.B. ein Bundesministerium – die Kosten der Messebeteiligung bezuschusst.

Eine Betreuung während der Dauer der Messe durch eine Repräsentantin/ einen Repräsentanten einer Kammer oder eines Fachverbandes und/oder eine Vertreterin/einen Vertreter des Wirtschaftsministeriums findet statt.

Antragsverfahren:
Bei offiziellen Landesbeteiligungen setzen sich interessierte Unternehmen mit der jeweils beauftragten Messedurchführungsgesellschaft in Verbindung.


Förderfähige Messen:
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) hat die kostenfreie Broschüre „Messeprogramm 2010“ herausgegeben, in der die geplanten hessischen Firmengemeinschaftsstände genannt sind. Eine Druckversion können Sie bei Ihrer IHK bestellen.

Eine aktualisierte Übersicht der geförderten Messen kann in der Messedatenbank des AUMA (www.auma.de) unter „Auslandsprogramme der Länder“ abgerufen werden oder auf der Website der Arbeitsgemeinschaft hessischer IHKs.


Downloads:

Richtlinien des Landes Hessen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung
Hier können Sie nachlesen unter welchen Bedingungen Ihr Messestand gefördert wird

Erläuterungen zu den Richtlinien des Landes Hessen

Wegweiser
Der Wegweiser gibt Ihnen einen kurzen Überblick zum Programm

Zuschussantrag – Messeförderung


Weblinks

AUMA
In der Datenbank des Ausstellungs- und Messeausschusses der Deutschen Wirtschaft e. V. finden Sie umfangreiche Messedaten im In- und Ausland

m + a Expo DataBase
Die Datenbank m + a Expo DataBase enthält umfangreiche Messedaten im In- und Ausland


Ihr IHK-Ansprechpartner:

Nathalie Aurin
Tel.: 02771 842-5100
Fax: 02771 842-5399
E-Mail: aurin@lahndill.ihk.de

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