| Das Land Hessen unterstützt
die Beteiligung von hessischen Unternehmen an Messen und Ausstellungen,
überwiegend auf schwierigen oder weit entfernten
Märkten im Ausland. Soweit im Inland sowie im Bereich von
Europäischer Union (EU) und European Free Trade Association
(EFTA) gefördert wird, sollen die Mittel vornehmlich dem
Handwerk bzw. Kleinbetrieben mit bis zu zehn Beschäftigten
zugute kommen. Darüber hinaus können auch
Landes-Informationsstände zur Unterstützung der
hessischen Wirtschaft eingesetzt werden. Die Beteiligungen und
Förderungen dienen der Starthilfe zur Erschließung
sowie der Wahrung und Festigung neuer Märkte, der Steigerung
der Absatzchancen sowie der Wirtschaftswerbung für Hessen.
Die
Aktivitäten sollen hessische Firmen unterstützen,
deren Jahresumsatz 75 Mio. EUR nicht überschreitet. Die
Einhaltung dieser Höchstgrenze ist von der antragstellenden
IHK zu bestätigen. Die administrative Abwicklung für
das Ministerium übernimmt die InvestitionsBank Hessen AG
(IBH). Hessische Firmen, die sich um Fördergelder bewerben,
wenden sich bitte an ihre örtlich zuständige IHK.
Verwendungszweck
Die
hessische Messeförderung ist in zwei Bereiche untergliedert: A) Gruppen- und
Einzelförderung B) Offizielle Landesbeteiligung
A) Gruppen- und
Einzelförderung
Antragsberechtigte: Grundsätzlich
sind hessische Unternehmen des gewerblichen Mittelstandes,
Ingenieurbüros und ähnliche Freie Berufe
förderberechtigt, deren Jahresumsatz bis zu 75 Mio.
beträgt.
Für Messebeteiligungen im
Inland und innerhalb der EU und EFTA sollen die Mittel vornehmlich dem
Handwerk bzw. Kleinbetrieben bis zu zehn Beschäftigten zugute
kommen.
Art
der Förderung: Für
Messebeteiligungen im Inland und innerhalb der Europäischen
Union (EU) & European Free Trade Association (EFTA)
können Unternehmen eine Gruppenförderung erhalten,
wenn mindestens drei hessische Unternehmen auf der Messe ausstellen.
Für
Messebeteiligungen im übrigen Ausland können
Unternehmen in begründeten Fällen eine
Einzelförderung erhalten.
Höhe der
Förderung: Bei einer Gruppen- und
Einzelförderung können bis zu 50 % der
förderfähigen Ausgaben, wie
- Miete
einer angemessenen Ausstellungsfläche
- Messestand
(Miete, Auf- und Abbau, Gestaltung, Transport)
- Rücktransport
von Exponaten bis maximal 2.500,- EUR
- Versicherungen
für Stand und Exponate
- Anschluss und
Verbrauch von Wasser, Strom und Gas
- Obligatorischen
Katalogeintrag
- Dolmetscher
- Fremdpersonal
während der Messebeteiligung, sofern es gemeinsam eingesetzt
wird
gefördert werden.
Umsatzsteuer,
die nach den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer
abziehbar ist, gehört nicht zu den zuwendungsfähigen
Positionen.
Der Höchstbetrag innerhalb der
EU und EFTA beträgt bis zu 2.500 Euro pro Unternehmen. Bei
einer Förderung von Auslandsmessen außerhalb der EU
und EFTA können bis zu 50 % der o.g.
förderfähigen Ausgaben, bis zu 5.000 Euro pro
Unternehmen gefördert werden.
Es kann
maximal eine dreimalige Förderung derselben Messeteilnahme
erfolgen.
Antragsverfahren: Die
Anträge müssen bis spätestens vier Wochen
vor Beginn eines Vorhabens gestellt werden und einen Finanzierungsplan
enthalten. Die Antragsbewilligung bei Inlandsmessen muss vor der
Anmeldung zur Messe erfolgt sein.
Detaillierte
Hinweise zur Beantragung, Bewilligung und Ablauf der Förderung
finden Sie im Merkblatt „Leitfaden zur Hessischen
Messeförderung“.
B)
Offizielle Landesbeteiligung
Art der
Förderung: Offizielle Messebeteiligungen des Landes
Hessen können als
- Informationsstände
- Unternehmens-Gemeinschaftsausstellungen
- Katalog-Ausstellungen, Service-Zentren
- Sonderschauen,
Präsentationen zu speziellen Wirtschaftsthemen oder
- Kombinationen und Mischformen dieser genannten Veranstaltungsarten
erfolgen
und sollen die hessische Wirtschaft bei der Erkundung und
Erschließung neuer Märkte, aber auch bei der
Festigung von Wirtschaftsbeziehungen unterstützen.
In
der Regel sollen mindestens fünf hessische Unternehmen
beteiligt sein.
Es kann maximal eine dreimalige
Förderung derselben Messeteilnahme erfolgen.
Höhe
der Förderung: Bei der offiziellen Landesbeteiligung
können die Beteiligungsbeiträge nach
Unternehmensgröße (Jahresumsatz) und Veranstaltung
gestaffelt sein.
Das Unternehmen erhält in
der Regel einen vergünstigten Beteiligungsbeitrag für
seinen Messestand, sofern nicht bereits eine andere
öffentliche Stelle – z.B. ein Bundesministerium
– die Kosten der Messebeteiligung bezuschusst.
Eine
Betreuung während der Dauer der Messe durch eine
Repräsentantin/ einen Repräsentanten einer Kammer
oder eines Fachverbandes und/oder eine Vertreterin/einen Vertreter des
Wirtschaftsministeriums findet statt.
Antragsverfahren: Bei
offiziellen Landesbeteiligungen setzen sich interessierte Unternehmen
mit der jeweils beauftragten Messedurchführungsgesellschaft in
Verbindung.
Förderfähige
Messen: Das Hessische Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) hat die kostenfreie
Broschüre „Messeprogramm 2010“
herausgegeben, in der die geplanten hessischen
Firmengemeinschaftsstände genannt sind. Eine Druckversion
können Sie bei Ihrer IHK bestellen.
Eine
aktualisierte Übersicht der geförderten Messen kann
in der Messedatenbank des AUMA (www.auma.de) unter
„Auslandsprogramme der Länder“ abgerufen
werden oder auf der Website der Arbeitsgemeinschaft hessischer IHKs.
Downloads:
Richtlinien
des Landes Hessen zur Gründungs- und
Mittelstandsförderung Hier können Sie
nachlesen unter welchen Bedingungen Ihr Messestand gefördert
wird
Erläuterungen zu den Richtlinien des Landes Hessen
Wegweiser Der Wegweiser gibt Ihnen
einen kurzen Überblick zum Programm
Zuschussantrag
– Messeförderung
Weblinks
AUMA In
der Datenbank des Ausstellungs- und Messeausschusses der Deutschen
Wirtschaft e. V. finden Sie umfangreiche Messedaten im In- und Ausland
m
+ a Expo DataBase Die Datenbank m + a Expo DataBase
enthält umfangreiche Messedaten im In- und Ausland
Ihr
IHK-Ansprechpartner:
Nathalie Aurin Tel.:
02771 842-5100 Fax: 02771 842-5399 E-Mail: aurin@lahndill.ihk.de Zurück
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